Ein Mensch geht und hinterlässt eine große Lücke, die in uns eine tiefe Wunde öffnet. Manchmal geschieht dies ganz unverhofft – als verliere man plötzlich den Boden unter sich. Das Leben wird zur Qual, und dieser seelische Schmerz lähmt uns bis ins unterste Glied unseres Körpers.
Genau zu diesem ungünstigen Zeitpunkt, in dem Menschen verzweifelt um ihre leidvollen Gefühle ringen, müssen bei einem Sterbefall eine ganze Reihe von Formalitäten bewältigt werden. Auch muss man sich innerhalb von kurzer Zeit um Vieles kümmern, das in dieser Situation äußerst schwer fällt.
Die Tatsache, welche bei Eintritt eines Sterbefalls am meisten belastet ist, dass man gar nicht den Kopf frei hat, um sich ausgerechnet jetzt mit diesen Dingen zu beschäftigen – es aber dennoch tun muss. Im inneren Bewusstsein weiß zwar Jeder, dass alles irdische Leben irgendwann von dieser Welt scheidet. Betrifft es aber unmittelbar den eigenen Menschen, dem man stark verbunden war, stellen der Umgang mit dem Tod und das Leben danach eine besonders große Herausforderung dar.
Verzweifelt sucht man Auswege aus Trauer und Schmerz und hofft auf den Beistand einer höheren, geistigen Kraft, die dem Kern des Seins entspringt. Es sind markante Linien des Lebens, die den Menschen unmittelbar zu Gott führen.
Viele Menschen erfahren bei einem Trauerfall spezielle Begegnungen mit Gott – sogar diejenigen, welche zuvor gar nicht dem Gottesglauben zugewandt waren. In der innigen Sehnsucht nach Nähe und Beistand erlangen trauernde Menschen im Beisein ihrer Glaubenszuversicht schließlich die Fähigkeit, die Gegebenheit des Todes zu akzeptieren und den verstorbenen Menschen loszulassen.
Dies geschieht vor allem deshalb, weil sie wissen, dass ihr geliebter Mensch gänzlich Gottes Händen überantwortet und von immerwährender Liebe behütet sein wird. So bleibt der Trauernde für immer mit dem Verstorbenen in Verbindung und das enge Band ihrer Beziehung auch nach dem Zeitpunkt des Todes bestehen – ein wichtiger Schritt aus Schmerz und Trauer zu Hoffnung, Zuversicht und Licht. Vor allem erleichtert es Ihnen die Bewältigung der ganzen Formalitäten und Aufgaben, die nun auf Sie zukommen.
Nach dem Eintritt des Todes muss unmittelbar innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gemäß dem Bestattungsgesetz eine ordnungsgemäße Bestattung durch die näheren Angehörigen der Familie in Form einer Erd- oder Feuerbestattung erfolgen. Die Familienangehörige tragen jedoch nicht unbedingt die Kosten einer Bestattung, sondern dies obliegt ausschließlich dem gesetzlichen Erben.
Die meisten Todesfälle, denen Menschen alleine gegenüberstehen, ereignen sich in der eigenen Wohnung. Verständigen Sie daher bitte als erstes umgehend einen Arzt und informieren Ihre Angehörigen, die Ihnen in dieser Situation ebenfalls nützliche Hilfe und Beistand leisten können. Der Arzt stellt dann den Tod fest und die erforderliche Todesbescheinigung bzw. den Totenschein aus.
Im weiteren Verlauf werden Dokumente des Verstorbenen zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt, die Sie am besten im Vorfeld suchen und bereitstellen. In der Sterbeurkunde sind alle wesentlichen Angaben zum Zeitpunkt, Ort und Umstand des Todes des Verstorbenen hinterlegt. Dieses Dokument wird vom Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Hierzu werden die Todesbescheinigung bzw. der Totenschein des Verstorbenen und sein Personalausweis benötigt. Weitere Unterlagen sind bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und bei Geschiedenen entsprechend die Scheidungsurkunde. Bitte bewahren Sie die ausgestellte Sterbeurkunde anschließend sorgfältig an einem sicheren Ablageort auf.
Bevor Sie den Bestatter wählen und beauftragen sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob beim Verstorbenen gegebenenfalls Willenserklärungen, Verfügungen oder Verträge im Hinblick auf eine konkrete Bestattungsform bestehen oder die Beisetzung durch ein bestimmtes Bestattungsinstitut definiert ist.
Da ein Trauerfall emotional eine äußerst sensible Angelegenheit ist, sollten Sie sich bei der Wahl des geeigneten Bestatters in jedem Fall mehrere Institute ansehen und nur einen Bestatter wählen, bei dem Sie sich persönlich gut aufgehoben fühlen. Vielleicht kann Ihnen jemand aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis auch einen guten Bestatter mit transparenten Kosten und einer individuellen Ausrichtung auf Ihre Belange empfehlen.
Bedenken Sie, dass der Bestatter für Ihren Trauerfall eine der wichtigsten Begleitpersonen ist. Seine Aufgabe beschränkt sich daher nicht nur auf die reinen Bestattungsaufgaben rund um den Verstorbenen und die organisatorischen Abläufe der Trauerfeier, sondern er kann auch für Sie die erforderlichen Antragstellungen bei den Behörden und Versicherungen übernehmen. Daher ist eine gute Vertrauensbasis unbedingte Voraussetzung für die Beauftragung des geeigneten Bestatters auf Grundlage einer soliden Vertrauensbasis.
Zunächst müssen Sie festlegen wie der Tote konkret bestattet werden soll und ob die Beisetzung am Ende in Form einer Erd- oder Feuerbestattung erfolgt.
Anschließend wählen Sie den Friedhof und das Grab und stimmen den genauen Tag sowie die Uhrzeit der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung ab. Gleichzeitig legen Sie die Grabnutzungsrechte sowie die Dauer dieser Rechte an dem Grab fest. Im Falle einer Feuerbestattung ist in einigen Bundesländern zudem eine Genehmigung für die Einäscherung erforderlich.
Im nächsten Schritt suchen Sie den Pfarrer oder Trauerredner auf und vereinbaren mit ihm einen Termin für die Trauerfeier. Nutzen Sie diesen Termin auch für ein persönliches Gespräch, um sich nützliche Anregungen für die Gestaltung der Trauerfeier zu holen. Gleichzeitig legen Sie den konkreten Ablauf und Inhalte der Trauerfeier fest, welche kirchlich oder optional eher weltlich ausgerichtet werden kann. Beschaffen Sie sich anschließend Trauerkleidung für die Beerdigung und sichern eine Reservierung für das Totenmahl oder den Bestattungskaffee.
Anschließend erstellen Sie eine Liste der betreffenden Personen, welche an der Bestattung teilnehmen und entwerfen die Totesanzeige sowie den Text für die Trauerkarten. Dann setzen Sie die Todesanzeige entweder selbst oder über das beauftragte
Bestattungsunternehmen auf und sorgen gleichzeitig für den Versand der Trauerkarten. Schließlich bestellen Sie noch den Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab bei einem Floristen. Lassen
Sie sich dabei passende Blumen, Kränze, Grabgesteck sowie Trauer- und Kranzschleifen zusammenstellen.
Ist die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt, bedanken Sie sich für die Beileidsbekundungen bei den Personen, welche bei der Bestattung anwesend waren durch Versendung entsprechender Danksagungskarten und geben gleichzeitig ein öffentliches Danksagungsinserat in der Zeitung auf.
Dann ist es wichtig, den gesamten laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen abzustellen, der mit seinem Tod erlischt und in diesem Zusammenhang auch bestehende Verträge zu kündigen. Ferner müssen Sie ihn bei allen Ämtern und Versorgen wie beispielsweise Gas, Strom, Telefon abmelden und auch alle seine Konten löschen lassen, die nun keine Relevanz mehr haben. Zuvor sind alle offenen Rechnungen und Forderungen zu begleichen.
Legen Sie bitte alle Bestattungsunterlagen mit den wichtigen Dokumenten zentral in einem Ordner ab. Dies erleichtert Ihnen dann auch erheblich die Begleichung der Rechnungen, da sie alles gleich im Überblick haben und anfallende Zahlungsforderungen wesentlich schneller nachvollziehen können.
Sind ungefähr sechs Wochen nach der Beerdigung verstrichen, kann die Abräumung des Grabes veranlasst werden. Klären Sie dann bitte auch rechtzeitig, wer die Grabpflege übernehmen soll – sofern Sie selbst keine Zeit dafür haben oder dies aus anderen Gründen nicht persönlich übernehmen möchten. Vielleicht kann sich jemand aus Ihrem familiären Umfeld um die Grabpflege kümmern – andernfalls beauftragen Sie den zuständigen Friedhofsgärtner mit der dauerhaften Pflege des Grabes.
Etwa nach Ablauf eines halben Jahres nach der erfolgten Bestattung muss schließlich noch die Grabeinfassung sowie die Aufstellung und Beschriftung des Grabsteins erfolgen. Dies geschieht durch einen Steinmetz, denn Sie dann ebenfalls durch einen schriftlichen Auftrag mit dieser Aufgabe betrauen müssen.
Auch spezielle Rechtsfragen wie der Nachlass im Hinblick auf den Verstorbenen und gegebenenfalls ein in diesem Zusammenhang vorhandenes Testament oder auszustellender Erbschein müssen geklärt werden. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bestattungsunternehmen mit der Beratung und Abwicklung dieser gesetzlichen Formalitäten zu beauftragen. Es kann auch erforderliche Behördengänge für Sie übernehmen, um Sie insgesamt bei den ganzen Aufgaben im Rahmen einer Bestattungsorganisation und die damit zusammenhängende Abwicklung zu entlasten.
Bedenken Sie grundsätzlich, dass ein Todesfall stets ein seelisch stark belastender Zustand ist und Sie um jede Unterstützung froh sind, die Sie erhalten. Auch wir aus unserem Online Shop für religiöse Kreuze und Kerzenständer hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag einen ersten nützlichen Ratgeber für Ihren Trauerfall zur Seite gestellt zu haben.
Falls Sie übrigens christliche Trauerkarten oder religiöse Geschenke zur Trauer suchen – sehen Sie sich doch einmal unsere
Vorschläge an. Vielleicht ist ja das Richtige für Sie dabei. Wir freuen uns über jeden Besuch von Ihnen in unserem Shop und heißen Sie immer wieder gerne willkommen.
Mit herzlichen Segenswünschen
Ihr Shop für Religiöse Kreuze & Kerzenständer
Elisabeth Reuter
© Religiöse Kreuze & Kerzenständer – Autor: Elisabeth Reuter
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